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VG Dresden, 23.07.2019 - 2 K 2452/16 |
Verfahrensgang
- VG Dresden, 23.07.2019 - 2 K 2452/16
- OVG Sachsen, 14.01.2020 - 3 A 994/19
- OVG Sachsen, 10.12.2020 - 3 A 994/19
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen, 10.12.2020 - 3 A 994/19
Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Heilung; Rückforderung; Festsetzung
Az.: 3 A 994/19 2 K 2452/16.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 23. Juli 2019 - 2 K 2452/16 - geändert.
12 Er hat hierzu auf die zutreffenden Erwägungen im Widerspruchsbescheid verwiesen.13 Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit Urteil vom 23. Juli 2019 (- 2 K 2452/16 -) abgewiesen.
den Bescheid des Beklagten vom 31. März 2014 in Gestalt des Bescheids vom 31. Oktober 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12. September 2016 unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Dresden vom 23. Juli 2019 - 2 K 2452/16 - aufzuheben, soweit in diesem Bescheid ein Rückforderungsbetrag festgesetzt wird.17 Der Beklagte verweist auf sein bisheriges Vorbringen und beantragt,.
18 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird gemäß § 117 Abs. 3 VwGO auf den Inhalt der Verfahrensakten 3 A 994/19 sowie 2 K 2452/16 und die beigezogenen Behördenvorgänge (zwei Bände) verwiesen.
- OVG Sachsen, 14.01.2020 - 3 A 994/19
Vermögen; Bestimmtheit; Rückforderung; Frist; rechtsmissbräuchliche …
Az.: 3 A 994/19 2 K 2452/16.Auf den Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 23. Juli 2019 - 2 K 2452/16 - zugelassen, soweit hierin die Klage gegen die Festsetzung eines Rückforderungsbetrags in Höhe von 7.128,00 EUR abgewiesen worden ist.